§ 57a Überprüfung (Pickerl)

Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten.

Vorteile der §57a-Begutachtung

  • Objektive Diagnose
  • Geringer Kostenbeitrag
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Durch einen mit Ihnen vereinbarten Termin brauchen Sie nicht lange auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
  • Unsere Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen

Ablauf der §57a Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung oder buchen Sie einfach online.
Die Überprüfung dauert ungefähr 45 Minuten. Für die Überprüfung mitzubringen sind
Kfz-Zulassungsschein
Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen, bis 3500 kg Gesamtgewicht: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,...)
Bei historischen Fahrzeugen sind zusätzlich die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre mitzubringen
Der Prüfer kann aber, bei Zweifel über den genehmigten Zustand, das Nachbringen des Genehmigungsdokuments verlangen.
Achtung
Es gibt 2 Teile des Zulassungscheins:
Der 1. Teil ist länger und den hat man auch immer mit. Der 2. Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung sowie zum Mitführen bei den Fahrzeugpapieren ist unbedingt der 1. Teil erforderlich.

Was wird überprüft? (Prüfumfang)
Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

  • Identifizierung des Fahrzeuges
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht
  • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelastung
  • Die Mängelliste können Sie hier downloaden.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
Anhänger, Einzel- oder Tandemachser bis 3500kg
Wohnmobile und Wohnwagen bis 3500kg
Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger erfahren Sie telefonisch oder online im Zuge der Terminvereinbarung. Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen dürfen keine LKW mehr begutachtet werden, die auf 3,5t heruntertypisiert wurden. Diese sind bei LKW-Prüfstellen zu begutachten. Das bedeutet, dass bei Fahrzeugen der Klasse N1 und einer Ermächtigung bis 3,5t weder das höchste zulässige Gesamtgewicht (Feld F2), noch die technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F1) den Wert von 3.500 kg übersteigen dürfen. Fahrzeuge mit einer Gasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die G107 Gas-Überprüfung. Diese können Sie auch gleichzeitig mit der Pickerlüberprüfung bei uns durchführen lassen.

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