Caravan Technik

§57a Pickerl­überprüfung

§57a Pickerl­überprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene § 57a-Überprüfung ist mehr als nur eine Formalität. Sie ist der Garant für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Unsere erfahrenen Techniker prüfen Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren und gewährleisten so, dass Sie sich stets auf Ihr Fahrzeug verlassen können. Von den Bremsen über die Lenkung bis hin zur Beleuchtung – jedes Bauteil wird sorgfältig überprüft. Besonders für Wohnmobile und Wohnwagen sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich, um einen sicheren und sorgenfreien Urlaub zu ermöglichen. Mit unserer § 57a-Überprüfung erhalten Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Plakette, sondern auch die Gewissheit, dass Ihr Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist.
Nach erfolgreicher Prüfung, die im Durchschnitt 45 Minuten in Anspruch nimmt, erhalten Sie die Pickerl-Plakette, die für die sichere Nutzung Ihres Fahrzeuges im Straßenverkehr erforderlich ist.
Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Deshalb bieten wir Ihnen eine §57a-Begutachtung, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Denn sie gewährleistet Sicherheit, Transparenz und persönlichen Service. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfung legen wir großen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot. Unser Ziel ist es, dass Sie mit unserer Leistung rundum zufrieden sind. Profitieren Sie von unserer Expertise und genießen die vielen Vorteile:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ zur
§57a-Begutachtung

1. Wie wird das Fahrzeug identifiziert?

Das Fahrzeug wird anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und weiterer Merkmale eindeutig zugeordnet.

2. Wird die Bremsanlage überprüft?

Ja, die Bremsen werden in unserer Wohnwagen Werkstatt nahe Wien auf ihre Funktionsfähigkeit, Bremskraftverteilung und Abnutzung hin geprüft.

3. Welche Teile der Lenkung werden geprüft?

Die Lenkung wird auf Spiel, Funktionsfähigkeit und Verschleiß überprüft, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

4. Was bedeutet „Sicht“ bei der Überprüfung?

Hierbei wird die Sicht des Fahrers auf die Straße sowie der Zustand der Windschutzscheibe, Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage kontrolliert.

5. Welche Leuchten und Reflektoren werden geprüft?

Alle Beleuchtungseinrichtungen, Reflektoren und elektronische Anlagen wie Blinker, Bremslichter und Scheinwerfer werden auf ihre Funktionalität geprüft.

6. Was wird an den Achsen, Rädern und Reifen überprüft?

Es wird geprüft, ob die Achsen korrekt befestigt sind, die Räder ordnungsgemäß montiert sind und die Reifen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

7. Was wird am Fahrgestell geprüft?

Das Fahrgestell sowie alle daran befestigten Teile werden auf ihren Verschleiß, Korrosion und Beschädigungen überprüft.

8. Welche sonstigen Ausstattungen werden überprüft?

Alle weiteren Ausstattungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, werden ebenfalls auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft.

9. Wie wird die Umweltbelastung des Fahrzeugs kontrolliert?

Die Umweltbelastung wird durch die Abgasemissionen des Fahrzeugs und die Einhaltung der geltenden Emissionsnormen überprüft.

10. Gibt es eine offizielle Liste der Mängel?

Als persönlichen Service für unsere Kunden können Sie hier die offizielle Mängelliste für die Überprüfung nach § 57a downloaden.
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Überprüfungs-Ablauf

Die Überprüfung selbst dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Für den reibungslosen Ablauf der Begutachtung benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Wichtig ist der Kfz-Zulassungsschein. Falls Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist und ein Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg aufweist, müssen zusätzlich die entsprechenden Genehmigungsdokumente mitgebracht werden, wie z.B. der Typenschein, das COC (Certificate of Conformity) oder ein Einzelgenehmigungsnachweis. Bei historischen Fahrzeugen sind zudem fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre mitzubringen.
Der Ablauf der §57a Pickerl-Überprüfung ist einfach und unkompliziert. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Wohnwagen Werkstatt in Niederösterreich – entweder telefonisch oder ganz bequem online.
Sollte der Prüfer Zweifel an der Genehmigung des Fahrzeugzustands haben, kann er das Nachreichen des Genehmigungsdokuments verlangen. Achten Sie auch darauf, dass der Zulassungsschein aus zwei Teilen besteht: Der erste Teil ist der längere, den Sie immer mit sich führen, und der zweite Teil ist kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung ist der erste Teil des Zulassungsscheins zwingend erforderlich.
Mit den richtigen Unterlagen können wir die Überprüfung schnell und ohne Verzögerungen durchführen, sodass Ihr Fahrzeug bald wieder mit einem gültigen Pickerl auf den Straßen unterwegs ist.
Ihre mobile Freiheit – unser Service. Individuell, persönlich und zuverlässig kümmern wir uns um Ihren Caravan. Mit Leidenschaft und Fachwissen sorgen wir dafür, dass Sie unbeschwerte Urlaubsreisen genießen können.
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